EU-KI-Verordnung (AI Act): Risikoklassen im Überblick
Die EU-KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act) etabliert ein risikobasiertes Regulierungsframework für künstliche Intelligenz. Entwickelt von Experten wie ND Concepts GmbH und aufbereitet durch Lenz Automotive KI, bietet dieser Leitfaden Unternehmen und Compliance-Verantwortlichen eine strukturierte Orientierung.
Zentraler Grundsatz: Unabhängig von der jeweiligen Risikoklassifizierung gelten für alle KI-Systeme grundlegende Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation. Diese Mindeststandards sind nicht verhandelbar und bilden das Fundament rechtssicherer KI-Implementierung in der Europäischen Union.

Wichtig: Die Klassifizierung erfolgt kontextabhängig. Identische Technologien können je nach Einsatzszenario unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden.
Die vier Risikoklassen: Rechtliche Einordnung und Compliance-Anforderungen
Der EU AI Act differenziert systematisch zwischen vier Risikoklassen, die jeweils spezifische Rechtspflichten und Compliance-Anforderungen nach sich ziehen. Diese Klassifizierung ermöglicht eine proportionale Regulierung entsprechend dem jeweiligen Gefährdungspotenzial.
Verbotene KI-Systeme
Anwendungsbeispiele:
  • Social Scoring durch staatliche Stellen
  • Manipulative KI mit subliminalen Techniken
  • Echtzeit-biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum
  • Verhaltensmanipulation vulnerabler Gruppen
Rechtsstatus: Absolutes Verbot gemäß Art. 5 AI Act
Rechtspflichten: Einsatz ist EU-weit strikt untersagt. Verstöße ziehen erhebliche Sanktionen nach sich.
Hochrisiko-KI-Systeme
Anwendungsbeispiele:
  • HR-Recruiting und Personalbeurteilung
  • Bildungssysteme und Prüfungsbewertung
  • Kritische Infrastruktur (Energie, Verkehr)
  • Biometrische Identifikation (kontextabhängig)
  • Strafverfolgung und Rechtspflege
Rechtsstatus: Zulässig unter strengen Auflagen
Zentrale Compliance-Pflichten:
  • Umfassendes Risikomanagementsystem
  • Daten-Governance und Qualitätssicherung
  • Obligatorische menschliche Aufsicht (Human Oversight)
  • Vollständige technische Dokumentation
  • Kontinuierliche Protokollierung (Logging)
  • Transparenz- und Informationspflichten gegenüber Nutzern
  • EU-Datenbank-Registrierung und Konformitätsbewertung
KI mit begrenztem Risiko
Anwendungsbeispiele:
  • Conversational AI und Chatbots
  • Generative KI-Modelle (GPT, DALL-E)
  • Deepfake-Technologie (sofern nicht Hochrisiko)
  • Emotionserkennungssysteme
Rechtsstatus: Grundsätzlich zulässig
Rechtspflichten:
  • Aktive Offenlegung der KI-Nutzung
  • Eindeutige Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
  • Compliance mit DSGVO-Anforderungen
  • Informationspflicht bei synthetischen Inhalten
KI mit minimalem Risiko
Anwendungsbeispiele:
  • KI-gestützte Videospiele
  • Spam-Filter und E-Mail-Kategorisierung
  • Automatische Übersetzungssysteme
  • Produktempfehlungsalgorithmen
  • Inventarverwaltungssysteme
Rechtsstatus: Uneingeschränkt zulässig
Rechtspflichten: Keine spezifischen AI-Act-Anforderungen. Allgemeine Datenschutzbestimmungen bleiben anwendbar.
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Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Use-Cases empfehlen wir die Konsultation spezialisierter Rechtsexperten im KI- und Datenschutzrecht.
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